Die Lage mit Navision und Dynamics NAV
Ältere Versionen von Microsoft Dynamics NAV (Navision) geben Rechnungen als PDF oder auf Papier aus. Nach unserer Kenntnis (Stand Oktober 2026) enthalten NAV 2009 R2 bis NAV 2018 keine Standardfunktion für ZUGFeRD oder XRechnung. Microsoft liefert die deutschen E-Dokument-Formate XRechnung, Peppol BIS 3 und ZUGFeRD erst in Business Central, ab Version 26.3. Auch Business Central on-premises vor 26.3 hat sie nicht.
Der Support hilft nicht weiter. NAV 2015 und NAV 2016 sind aus dem erweiterten Support gefallen. NAV 2017 läuft am 12.1.2027 aus, NAV 2018 am 12.1.2028. Bei NAV 2018 beginnt die Pflicht zur E-Rechnung also vor dem Supportende.
Seit dem 1.1.2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Ausstellen müssen Sie sie ab dem 1.1.2027, wenn Ihr Vorjahresumsatz über 800.000 € lag, und ab dem 1.1.2028 in jedem Fall. Das gilt für Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen. Eine PDF, die Navision druckt, ist dann keine E-Rechnung mehr.
Ein Wechsel auf eine neuere Version ist selten schnell gemacht. Eigene Anpassungen, Schnittstellen, Lizenzen und Tests machen aus einer Migration ein Projekt, das Zeit und Geld kostet.
So arbeitet belegwandler mit Navision
Navision druckt die Rechnung weiter wie bisher. Die PDF gelangt über einen virtuellen Drucker oder einen überwachten Ordner zu belegwandler. Dort entsteht eine ZUGFeRD- oder XRechnung-Datei. belegwandler prüft sie mit dem KoSIT-Validator und vergleicht PDF und XML Feld für Feld. Besteht eine Rechnung die Prüfung nicht, wird sie nicht versendet. Sie sehen, welches Feld Ihr System füllen muss.
Das XML wird 8 Jahre archiviert, so lange gilt die Aufbewahrungsfrist für Rechnungen. Auf Wunsch geht es an Ihre Kanzlei, auch im DATEV-Format.
Ihr NAV-Programmcode bleibt unverändert. Entscheidend ist, was auf der gedruckten Rechnung steht. Sie muss die Angaben enthalten, die der Standard EN 16931 und § 14 UStG verlangen:
- vollständige Anschrift von Lieferant und Kunde
- Ihre USt-IdNr. oder Steuernummer
- Lieferdatum oder Leistungszeitraum
- Steuersätze und Beträge
- bei öffentlichen Auftraggebern die Leitweg-ID als Käuferreferenz
Fehlt etwas, pflegen Sie es in Navision in den Stammdaten oder im Rechnungslayout nach. Ob Ihr konkreter Aufbau passt, klären wir vorab anhand Ihrer echten Rechnungen.
Die Alternativen und wann belegwandler besser passt
Die saubere Lösung ist die Migration auf Business Central ab Version 26.3. Dann erzeugt das System die Formate selbst, und Microsoft bietet dafür einen Migrationsleitfaden. Business Central on-premises folgt der Modern Lifecycle Policy von Microsoft, Versionen werden also nur für begrenzte Zeit unterstützt und müssen regelmäßig aktualisiert werden. Wenn Sie ohnehin migrieren und vor dem 1.1.2027 fertig sind, ist das der bessere Weg.
Zweite Möglichkeit sind Erweiterungen von Microsoft-Partnern, die in die NAV-Objekte eingreifen. Das setzt Entwicklungsarbeit an Ihrem System voraus und muss zur jeweiligen Version passen.
belegwandler passt besser, wenn
- keine Migration vor 2027 oder 2028 fertig wird,
- Ihre Version nicht mehr unterstützt wird oder Sie am System nichts mehr ändern wollen,
- Sie keinen Entwickler für NAV haben.
Dann bleibt Navision, wie es ist, und die Rechnung wird erst nach dem Druck zur E-Rechnung.