E-Rechnung aus Navision: ZUGFeRD und XRechnung ohne Upgrade

Navision beziehungsweise Dynamics NAV druckt Ihre Rechnung als PDF. belegwandler macht daraus eine geprüfte ZUGFeRD- oder XRechnung-Datei, ohne dass Sie Ihr NAV ändern oder aktualisieren müssen.

belegwandler ist ein unabhängiges Produkt der Kallysoft Informatik AG, Allschwil (Schweiz). Es besteht keine Verbindung zu Microsoft; belegwandler wird von Microsoft weder hergestellt noch vertrieben, empfohlen oder unterstützt. Microsoft, Dynamics, Dynamics NAV, Navision und Business Central sind Marken der Microsoft-Unternehmensgruppe. Die Namen werden nur genannt, um zu beschreiben, mit welcher Software belegwandler zusammenarbeitet.

Auf einen Blick

  • Nach unserer Kenntnis (Stand Oktober 2026) gibt es für NAV 2009 R2 bis NAV 2018 keine Standardfunktion, die ZUGFeRD oder XRechnung erzeugt.
  • Microsoft liefert die deutschen E-Dokument-Formate XRechnung, Peppol BIS 3 und ZUGFeRD erst in Business Central on-premises ab Version 26.3 (Stand: Oktober 2026, Quelle: Microsoft).
  • Der erweiterte Support endet für NAV 2017 am 12.1.2027 und für NAV 2018 am 12.1.2028 (Stand: Oktober 2026, Quelle: Microsoft Lifecycle).
  • Ausstellen müssen Sie E-Rechnungen ab dem 1.1.2027, wenn Ihr Vorjahresumsatz über 800.000 € lag, und ab dem 1.1.2028 in jedem Fall (§ 27 Abs. 38 UStG).
  • belegwandler macht aus der PDF, die Navision druckt, eine ZUGFeRD- oder XRechnung-Datei und prüft sie mit dem Prüfwerkzeug der KoSIT (Koordinierungsstelle für IT-Standards). Ihr NAV bleibt unverändert.

Ihre Version

VersionE-Rechnung im SystemSupport
NAV 2018keine Standardfunktion für ZUGFeRD/XRechnung bekannterweiterter Support bis 12.1.2028
NAV 2017keine Standardfunktion für ZUGFeRD/XRechnung bekannterweiterter Support bis 12.1.2027
NAV 2016keine Standardfunktion für ZUGFeRD/XRechnung bekannterweiterter Support endete am 15.4.2026
NAV 2015keine Standardfunktion für ZUGFeRD/XRechnung bekannterweiterter Support endete am 15.1.2025
NAV 2013 / 2013 R2 / 2009 R2keine Standardfunktion für ZUGFeRD/XRechnung bekannt2013 und 2013 R2: 11.1.2023, 2009 R2: 15.1.2020 beendet
Business Central on-premisesdeutsche E-Dokument-Formate ab Version 26.3 (Stand: Oktober 2026, Quelle: Microsoft Learn)nach der Modern Lifecycle Policy von Microsoft, regelmäßige Updates nötig (Stand: Oktober 2026, Quelle: Microsoft Lifecycle)
Stand: 12. Oktober 2026

Die Lage mit Navision und Dynamics NAV

Ältere Versionen von Microsoft Dynamics NAV (Navision) geben Rechnungen als PDF oder auf Papier aus. Nach unserer Kenntnis (Stand Oktober 2026) enthalten NAV 2009 R2 bis NAV 2018 keine Standardfunktion für ZUGFeRD oder XRechnung. Microsoft liefert die deutschen E-Dokument-Formate XRechnung, Peppol BIS 3 und ZUGFeRD erst in Business Central, ab Version 26.3. Auch Business Central on-premises vor 26.3 hat sie nicht.

Der Support hilft nicht weiter. NAV 2015 und NAV 2016 sind aus dem erweiterten Support gefallen. NAV 2017 läuft am 12.1.2027 aus, NAV 2018 am 12.1.2028. Bei NAV 2018 beginnt die Pflicht zur E-Rechnung also vor dem Supportende.

Seit dem 1.1.2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Ausstellen müssen Sie sie ab dem 1.1.2027, wenn Ihr Vorjahresumsatz über 800.000 € lag, und ab dem 1.1.2028 in jedem Fall. Das gilt für Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen. Eine PDF, die Navision druckt, ist dann keine E-Rechnung mehr.

Ein Wechsel auf eine neuere Version ist selten schnell gemacht. Eigene Anpassungen, Schnittstellen, Lizenzen und Tests machen aus einer Migration ein Projekt, das Zeit und Geld kostet.

So arbeitet belegwandler mit Navision

Navision druckt die Rechnung weiter wie bisher. Die PDF gelangt über einen virtuellen Drucker oder einen überwachten Ordner zu belegwandler. Dort entsteht eine ZUGFeRD- oder XRechnung-Datei. belegwandler prüft sie mit dem KoSIT-Validator und vergleicht PDF und XML Feld für Feld. Besteht eine Rechnung die Prüfung nicht, wird sie nicht versendet. Sie sehen, welches Feld Ihr System füllen muss.

Das XML wird 8 Jahre archiviert, so lange gilt die Aufbewahrungsfrist für Rechnungen. Auf Wunsch geht es an Ihre Kanzlei, auch im DATEV-Format.

Ihr NAV-Programmcode bleibt unverändert. Entscheidend ist, was auf der gedruckten Rechnung steht. Sie muss die Angaben enthalten, die der Standard EN 16931 und § 14 UStG verlangen:

  • vollständige Anschrift von Lieferant und Kunde
  • Ihre USt-IdNr. oder Steuernummer
  • Lieferdatum oder Leistungszeitraum
  • Steuersätze und Beträge
  • bei öffentlichen Auftraggebern die Leitweg-ID als Käuferreferenz

Fehlt etwas, pflegen Sie es in Navision in den Stammdaten oder im Rechnungslayout nach. Ob Ihr konkreter Aufbau passt, klären wir vorab anhand Ihrer echten Rechnungen.

Die Alternativen und wann belegwandler besser passt

Die saubere Lösung ist die Migration auf Business Central ab Version 26.3. Dann erzeugt das System die Formate selbst, und Microsoft bietet dafür einen Migrationsleitfaden. Business Central on-premises folgt der Modern Lifecycle Policy von Microsoft, Versionen werden also nur für begrenzte Zeit unterstützt und müssen regelmäßig aktualisiert werden. Wenn Sie ohnehin migrieren und vor dem 1.1.2027 fertig sind, ist das der bessere Weg.

Zweite Möglichkeit sind Erweiterungen von Microsoft-Partnern, die in die NAV-Objekte eingreifen. Das setzt Entwicklungsarbeit an Ihrem System voraus und muss zur jeweiligen Version passen.

belegwandler passt besser, wenn

  • keine Migration vor 2027 oder 2028 fertig wird,
  • Ihre Version nicht mehr unterstützt wird oder Sie am System nichts mehr ändern wollen,
  • Sie keinen Entwickler für NAV haben.

Dann bleibt Navision, wie es ist, und die Rechnung wird erst nach dem Druck zur E-Rechnung.

So arbeitet belegwandler mit Microsoft Dynamics NAV

Schritt 1
Ihr ERP
druckt die Rechnung wie bisher.
Schritt 2
PDF
geht an einen virtuellen Drucker oder Ordner.
Schritt 3
belegwandler prüft
KoSIT-Validator und Abgleich PDF gegen XML.
Schritt 4
E-Rechnung
ZUGFeRD oder XRechnung an Ihren Kunden.
Schritt 5
Archiv + Kanzlei
XML 8 Jahre archiviert, Übergabe an Ihre Kanzlei, auch im DATEV-Format.

Häufige Fragen zu Microsoft Dynamics NAV

Funktioniert belegwandler auch mit NAV 2009 R2 oder NAV 2013?

belegwandler arbeitet mit der PDF-Rechnung, die Ihr System druckt, nicht mit dem NAV-Programmcode. Wir haben aber nicht jede NAV-Version und jeden Berichtsaufbau getestet. Vorab prüfen wir anhand Ihrer echten Rechnungen, ob Ihr Setup passt.

Müssen wir in Navision etwas programmieren oder umstellen?

Nein, Ihr NAV bleibt unverändert und druckt weiter wie bisher. Fehlt auf der Rechnung eine Pflichtangabe, etwa die USt-IdNr. oder die Leitweg-ID, zeigt belegwandler das Feld an. Sie pflegen es dann in Navision nach, in den Stammdaten oder im Rechnungslayout.

Ab wann muss ich aus Navision E-Rechnungen ausstellen?

Ab dem 1.1.2027, wenn Ihr Vorjahresumsatz über 800.000 € lag. Ab dem 1.1.2028 gilt die Pflicht für alle. Sie betrifft Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen. Kleinunternehmer und Rechnungen bis 250 € sind ausgenommen.

Brauche ich belegwandler nicht mehr, wenn ich auf Business Central wechsle?

Ab Business Central 26.3 bringt Microsoft die deutschen E-Dokument-Formate XRechnung, Peppol BIS 3 und ZUGFeRD selbst mit. Wenn Ihre Migration vor der Pflicht abgeschlossen ist, brauchen Sie belegwandler für die Erzeugung nicht.

Was passiert, wenn eine Rechnung die Prüfung nicht besteht?

Sie wird nicht versendet. belegwandler zeigt Ihnen, welches Feld abweicht oder fehlt und welches Feld Ihr System füllen muss. Erst die korrigierte Rechnung geht an den Kunden.

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belegwandler ist ein unabhängiges Produkt der Kallysoft Informatik AG, Allschwil (Schweiz). Es besteht keine Verbindung zu Microsoft; belegwandler wird von Microsoft weder hergestellt noch vertrieben, empfohlen oder unterstützt. Microsoft, Dynamics, Dynamics NAV, Navision und Business Central sind Marken der Microsoft-Unternehmensgruppe. Die Namen werden nur genannt, um zu beschreiben, mit welcher Software belegwandler zusammenarbeitet.