PDF in ZUGFeRD oder XRechnung umwandeln: Was dafür nötig ist

Eine PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung. Um sie umzuwandeln, müssen die Rechnungsdaten aus der PDF gelesen, auf EN 16931 abgebildet, als XML geprüft und bei ZUGFeRD in eine PDF/A-3-Datei eingebettet werden.

Auf einen Blick

  • Eine PDF-Datei ohne integrierte Datensätze ist eine sonstige Rechnung und keine E-Rechnung (BMF-Schreiben vom 15.10.2025).
  • ZUGFeRD ist ein Hybridformat aus PDF/A-3 und eingebettetem XML. XRechnung ist eine reine XML-Datei und für Rechnungen an die Bundesverwaltung der Standard.
  • ZUGFeRD zählt als E-Rechnung ab Version 2.0.1, außer in den Profilen MINIMUM und BASIC-WL. Bei Abweichung zwischen PDF und XML ist seit dem 1.1.2025 das XML maßgeblich.
  • Ein Konverter muss die Daten extrahieren, auf EN 16931 abbilden, mit dem Prüfwerkzeug der KoSIT (Koordinierungsstelle für IT-Standards) prüfen, PDF und XML vergleichen und bei ZUGFeRD eine PDF/A-3-Datei erzeugen.
  • Der BMF erlaubt, sich auf das Ergebnis einer geeigneten Validierung zu verlassen, und empfiehlt, den Validierungsbericht aufzubewahren. Inhaltsfehler wie ein falscher Steuersatz erkennt die Validierung nicht.

Warum reicht eine PDF nicht?

Eine E-Rechnung muss in einem strukturierten Format vorliegen, das ein Programm direkt auslesen kann (§ 14 Abs. 1 Satz 3 und 6 UStG). Eine PDF zeigt nur ein Bild der Rechnung. Das BMF ordnet sie als sonstige Rechnung ein, ebenso Bilddateien und Angaben in E-Mails (BMF-Schreiben vom 15.10.2025, Abschnitt 14.1 Abs. 2 UStAE).

Ab dem 1.1.2027 muss ausstellen, wer im Vorjahr mehr als 800.000 € Gesamtumsatz hatte, ab dem 1.1.2028 jeder, jeweils bei Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen (§ 27 Abs. 38 UStG). Eine umgewandelte PDF muss also ein gültiges Format haben.

Was ist der Unterschied zwischen ZUGFeRD und XRechnung?

ZUGFeRD XRechnung
Aufbau Hybrid: PDF/A-3 mit eingebettetem XML (CII) reine XML-Datei, UBL oder CII
Lesbar als normale PDF nur mit Viewer oder Software
Zulässig als E-Rechnung ab Version 2.0.1, außer MINIMUM und BASIC-WL ja, deutsche Ausprägung der EN 16931
Typischer Einsatz Rechnungen an Unternehmen Rechnungen an öffentliche Auftraggeber, Standard beim Bund
Maßgeblich bei Abweichung das XML entfällt, es gibt nur das XML
Aktueller Stand ZUGFeRD 2.5.2 (4.8.2026) XRechnung 3.0, gültig bis mindestens 31.7.2027

Für Rechnungen an die Bundesverwaltung ist XRechnung der Standard (§ 4 ERechV). Eine Rechnung an ein Unternehmen darf in beiden Formaten erfolgen. Das Format vereinbaren die Parteien. FeRD stuft bei ZUGFeRD die Profile EN 16931 und XRECHNUNG als vollständige E-Rechnung ein, die der Käufer verarbeiten können muss.

Was muss ein Konverter leisten?

  1. Daten extrahieren. Anschriften, Beträge, Positionen, Steuersätze und Daten werden aus der PDF gelesen.
  2. Auf EN 16931 abbilden. Jede Angabe kommt in das richtige Feld des Datenmodells, etwa BT-10 für die Käuferreferenz.
  3. Mit dem KoSIT-Validator prüfen. Die Prüfung nutzt die Regeln der EN 16931 und der deutschen Ausprägung XRechnung (Schematron).
  4. PDF und XML vergleichen. Beide Teile müssen dieselben Werte enthalten, denn bei ZUGFeRD gilt das XML.
  5. PDF/A-3 erzeugen. Bei ZUGFeRD wird das XML in eine PDF/A-3-Datei eingebettet, mit eingebetteten Schriften (FeRD).

Welche Fehler treten häufig auf?

Fehler Folge Abhilfe
Leitweg-ID fehlt in BT-10 Geschäftsregelfehler, der Auftraggeber kann die XRechnung ablehnen Leitweg-ID beim Auftraggeber erfragen und im Kundenstamm pflegen
Lieferdatum oder Leistungszeitraum fehlt Pflichtangabe nach § 14 Abs. 4 Nr. 6 UStG fehlt Feld im ERP und auf dem Beleg füllen
USt-IdNr. oder Steuernummer fehlt Pflichtangabe nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG fehlt Firmenstammdaten ergänzen
Steuer nicht nach Sätzen aufgeschlüsselt Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 Nr. 7 und 8 UStG unvollständig Steuerzeilen je Steuersatz ausgeben
Rundungsdifferenz Steuerbetrag stimmt rechnerisch nicht mit dem Steuersatz überein, Geschäftsregelfehler Rundung im ERP und im XML angleichen
Elektronische Adresse fehlt Pflichtfeld in der XRechnung-Spezifikation 3.0.2 (BT-34, BT-49) E-Mail-Adressen von Aussteller und Empfänger pflegen

Ein fehlendes BT-10 ist umsatzsteuerlich unbeachtlich, weil es keine Pflichtangabe nach dem UStG ist (Rn. 35a). In der XRechnung ist BT-10 dennoch ein Pflichtfeld (Prüfregel BR-DE-15). Die Leitweg-ID wird dort als Käuferreferenz geführt, und das Prüfsystem des Empfängers kann die Rechnung zurückweisen.

Warum ist die Validierung so wichtig?

Das BMF unterscheidet Formatfehler, Geschäftsregelfehler und Inhaltsfehler. Eine Datei mit Formatfehlern ist nur eine sonstige Rechnung (Rn. 6a). Ein Geschäftsregelfehler liegt vor, wenn Angaben fehlen oder zueinander im Widerspruch stehen (Rn. 6b). Inhaltsfehler wie ein falscher Steuersatz machen die Rechnung nicht ordnungsmäßig, auch wenn die Validierung nichts findet (Rn. 35a).

Das BMF erlaubt, sich bei Beachtung der Sorgfaltspflichten auf das Ergebnis einer geeigneten Validierungsanwendung zu verlassen, und empfiehlt, den Validierungsbericht aufzubewahren. Die Prüfung des Empfängers ersetzt sie nicht. Deshalb gehört neben die Validierung der Vergleich von PDF und XML Feld für Feld.

Wie arbeitet belegwandler bei der Umwandlung?

belegwandler nimmt die PDF, die Ihr ERP druckt, über einen virtuellen Drucker oder einen überwachten Ordner entgegen und erzeugt ZUGFeRD oder XRechnung. Die Datei wird mit dem KoSIT-Validator geprüft und Feld für Feld mit der PDF verglichen. Besteht die Rechnung die Prüfung nicht, wird sie nicht versendet. Sie sehen, welches Feld Ihr ERP füllen muss. Das XML wird 8 Jahre archiviert (§ 14b UStG). Welche Optionen Sie sonst haben, zeigt der Ratgeber ERP kann keine E-Rechnung.

So arbeitet belegwandler

Schritt 1
Ihr ERP
druckt die Rechnung wie bisher.
Schritt 2
PDF
geht an einen virtuellen Drucker oder Ordner.
Schritt 3
belegwandler prüft
KoSIT-Validator und Abgleich PDF gegen XML.
Schritt 4
E-Rechnung
ZUGFeRD oder XRechnung an Ihren Kunden.
Schritt 5
Archiv + Kanzlei
XML 8 Jahre archiviert, Übergabe an Ihre Kanzlei, auch im DATEV-Format.

Häufige Fragen

Kann ich eine PDF-Rechnung einfach in eine E-Rechnung umwandeln?

Ja, wenn alle Pflichtangaben auf der PDF stehen. Die Daten werden ausgelesen, in das Datenmodell der EN 16931 übertragen, als XML geprüft und bei ZUGFeRD in die PDF eingebettet. Fehlt eine Pflichtangabe, lässt sich daraus keine gültige E-Rechnung erzeugen.

Was ist der Unterschied zwischen ZUGFeRD und XRechnung?

ZUGFeRD ist eine PDF/A-3-Datei mit eingebettetem XML und lässt sich wie eine PDF lesen. XRechnung ist eine reine XML-Datei in UBL oder CII und für Rechnungen an die Bundesverwaltung der vorgesehene Standard.

Welches Format brauche ich für Rechnungen an Behörden?

Für Rechnungen an die Bundesverwaltung gilt grundsätzlich XRechnung mit der Leitweg-ID als Käuferreferenz (§ 4 ERechV). Länder und Kommunen können eigene Vorgaben haben, fragen Sie den Auftraggeber.

Warum wird meine XRechnung abgelehnt?

Häufige Gründe sind eine fehlende oder falsche Leitweg-ID in BT-10, fehlende Pflichtfelder oder Beträge, die rechnerisch nicht zusammenpassen. Eine Validierung mit dem KoSIT-Validator zeigt diese Fehler vor dem Versand.

Reicht es, die Datei zu validieren?

Nein. Die Validierung findet Format- und Geschäftsregelfehler, aber keinen falschen Steuersatz (BMF-Schreiben vom 15.10.2025, Rn. 35a). Deshalb sollten Sie bei einer Umwandlung zusätzlich PDF und XML Feld für Feld vergleichen.

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